Informationen für die Lieferanten

Hier finden Sie allgemeine Informationen über die Umweltgrundsätze für uns und unsere Lieferanten.

Die Umweltschutzvorschriften für die Arbeitsnähmer der firma WISS:
  1. WISS - als Auftraggeber für die Durchführung von Arbeiten im Unternehmen bietet den Auftragnehmer Gelegenheit, Organisation und Durchführung der Arbeit in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften und insbesondere im Einklang mit Umweltschutzanforderungen und ISO 14001;
  2. der Auftragnehmer der die Arbeit auf dem WISS Gelände leistet wird durch einen Beauftragten des WISS überwacht;
  3. der Auftragnehmer bereitet, organisiert und führt Arbeiten bei WISS in einer Weise, die Brände, Umweltzerstörung und alle Fehler, einschließlich der Umwelt verhindert;
  4. im Falle eines Notfalls, informiert der Auftragnehmer den Vertreter der WISS und ergreift sofortige Maßnahmen, um den Schaden und die Folgen zu reparieren;
  5. auftragnehmer lagert seine Materialien und Geräte an vereinbarten mit dem WISS Vertreter Ort, um die Sicherheit und den Schutz der Umwelt zu gewährleisten;
  6. abfälle aus der Durchführung der Arbeiten werden durch den Auftragnehmer in Übereinstimmung mit den geltenden gesetzlichen Vorschriften und den Vertragsbedingungen verwaltet;
  7. der Arbeitnehmer informiert selbst seine Arbeiter über die ökologischen Erfordernisse der WISS;
  8. beginn der Arbeit ist gleichwertig mit der Annahme dieser Grundsätze;